Entlassmanagement

Was bedeutet Entlassmanagement für Sie als Patient?

Bereits zu Beginn Ihres Aufenthaltes informieren Sie unsere Mitarbeiter in der Patientenaufnahme über unser Entlassmanagement. Im weiteren Verlauf Ihres Aufenthaltes ermitteln unsere Ärzte, unser Sozialdienst und unsere Pflegekräfte Ihren individuellen Versorgungsbedarf mehrfach, um Einschränkungen von Mobilität und Selbstversorgung zu identifizieren. So können in Absprache mit Ihnen die notwendigen Antragstellungen, Verordnungen und Terminierungen, beispielsweise für Rehabilitation, häusliche Pflege, Pflegedienste, Hilfsmittel, Kurzzeitpflege oder stationäre Heimversorgung durchgeführt werden.

Um das Entlassmanagement für Sie durchführen zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Wir haben daher für Sie die wichtigsten Informationen über das Entlassmanagement nach §39 Abs.1a SGB V zusammengefasst. Bei Bedarf können Sie das Dokument gerne schon vor Ihrer Aufnahme herunterladen, in Ruhe durchlesen und unterschreiben. Vielen Dank!

Patienteninformation zum Entlassmanagement

 

Informationsbroschüre der Krankenhausgesellschaft Sachsen: