Jugendsuchtstation

Auf der Jugendsuchtstation A1/3 werden Jugendliche mit psychischen Erkrankungen überwiegend aufgrund eines Mißbrauchs/einer Abhängigkeit von legalen (Alkohol) oder illegalen Suchtstoffen (Cannabis, Metamphetaminen wie z.B. Crystal) u.a. behandelt.
Für den qualifizierten Entzug und einer Behandlung der Grunderkrankung stehen 11 Behandlungsplätze zur Verfügung. Die Einweisung erfolgt meist über Notärzte, unsere Ambulanzen in Arnsdorf, Radebeul und Kamenz, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie über niedergelassene Kinderärzte und Fachärzte für Allgemeinmedizin.

Die Minderjährigen können nach einer von den Sorgeberechtigten beantragten richterlichen Genehmigung nach § 1631 b BGB stationär zivilrechtlich oder aber auch öffentlich-rechtlich (SächsPsychKG) untergebracht werden. Unter Maßgabe einer Freiwilligkeitserklärung von Sorgeberechtigten und Patient können Minderjährige auch ohne richterliche Unterbringungsgenehmigung dort aufgenommen werden. 

Schwerpunkte der Behandlung sind nach einem Entzug die Behandlung einer möglicherweise durch den Suchtsoff verursachten Psychose und anschließend die Vorbereitung rehabilitativer Maßnahmen. Diese werden mit einer Vielzahl ärztlicher Behandlungen, psychotherapeutischer Unterstützungen, pflegerischer und pädagogischer Förderungen sowie niedrigschwelliger Angebote zur Belastungserprobung (Ergotherapie, Klinikschule) eingeleitet. Nachfolgend wird gemeinsam mit dem Patienten, seinen Bezugspersonen (z.B. Eltern, Vormund) und Institutionen außerhalb der Klinik (Schule, Arbeitsamt, Jugendamt) eine Entlassungsperspektive entwickelt.

Sofern gewünscht und möglich, bietet die Klinik in ihren drei Ambulanzen (Arnsdorf, Radebeul und Kamenz) eine nachstationäre Behandlung an.